Ruhezeiten

Definition

Die Nachtruhe (22-6/7 Uhr) ist bundesweit gesetzlich geregelt. An Sonn- und Feiertagen gilt ganztägige Ruhe. WICHTIG: Eine gesetzliche Mittagsruhe (13-15 Uhr) gibt es in Deutschland NICHT bundesweit – sie kann nur durch Hausordnung oder kommunale Verordnung festgelegt werden.

Beispiel: Die Hausordnung kann zusätzliche Ruhezeiten festlegen, diese sind aber nur bei angemessener Formulierung wirksam.

Beispiel

Die Hausordnung kann zusätzliche Ruhezeiten festlegen, diese sind aber nur bei angemessener Formulierung wirksam.

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