Mietvertrag

Rechtliche Grundlage: §§ 535 ff. BGB

Definition

Ein Mietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache (Wohnung) zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter sich verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen.

Rechtliche Grundlage: §§ 535 ff. BGB

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