Mietvertrag
Rechtliche Grundlage: §§ 535 ff. BGB
Definition
Ein Mietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache (Wohnung) zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter sich verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen.
Rechtliche Grundlage: §§ 535 ff. BGB
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