Kleinreparaturen
Definition
Mieter kann zu kleinen Reparaturen verpflichtet werden, aber nur mit zwei Obergrenzen: 1) Pro Reparatur (sicher wirksam: 75-100€, einzelne Gerichte akzeptieren bis 120€) und 2) Jährlich (6-8% der Jahresmiete). Fehlt eine der Grenzen, ist die gesamte Klausel unwirksam.
Beispiel: Nur Gegenstände des häufigen Zugriffs: Türklinken, Wasserhähne, Rollladengurte, Lichtschalter. NICHT: Heizung, Leitungen in Wänden, Briefkasten.
Beispiel
Nur Gegenstände des häufigen Zugriffs: Türklinken, Wasserhähne, Rollladengurte, Lichtschalter. NICHT: Heizung, Leitungen in Wänden, Briefkasten.
kleinreparatur obergrenze bagatell
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