Energetische Sanierung
Rechtliche Grundlage: § 536 Abs. 1a BGB
Definition
Modernisierung zur Energieeinsparung. Während der ersten 3 Monate nach Sanierung keine Mietminderung wegen Baumaßnahmen.
Beispiel: Wärmedämmung, neue Fenster, Heizungsanlage
Rechtliche Grundlage: § 536 Abs. 1a BGB
Beispiel
Wärmedämmung, neue Fenster, Heizungsanlage
energie sanierung Dämmung
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