Energetische Sanierung

Rechtliche Grundlage: § 536 Abs. 1a BGB

Definition

Modernisierung zur Energieeinsparung. Während der ersten 3 Monate nach Sanierung keine Mietminderung wegen Baumaßnahmen.

Beispiel: Wärmedämmung, neue Fenster, Heizungsanlage

Rechtliche Grundlage: § 536 Abs. 1a BGB

Beispiel

Wärmedämmung, neue Fenster, Heizungsanlage

energie sanierung Dämmung

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