Befristeter Mietvertrag

Rechtliche Grundlage: § 575 BGB

Definition

Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag. Die Befristung ist nur wirksam, wenn der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Grund (z.B. Eigenbedarf, Abriss) schriftlich im Vertrag angibt.

Beispiel: Vermieter will in 3 Jahren selbst einziehen und befristet daher auf 3 Jahre.

Rechtliche Grundlage: § 575 BGB

Beispiel

Vermieter will in 3 Jahren selbst einziehen und befristet daher auf 3 Jahre.

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