Befristeter Mietvertrag
Rechtliche Grundlage: § 575 BGB
Definition
Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag. Die Befristung ist nur wirksam, wenn der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Grund (z.B. Eigenbedarf, Abriss) schriftlich im Vertrag angibt.
Beispiel: Vermieter will in 3 Jahren selbst einziehen und befristet daher auf 3 Jahre.
Rechtliche Grundlage: § 575 BGB
Beispiel
Vermieter will in 3 Jahren selbst einziehen und befristet daher auf 3 Jahre.
befristung zeitmietvertrag eigenbedarf
Verwandte Begriffe
Mietrecht verstehen und anwenden
MieterPro erklärt Mietrecht verständlich und hilft dir, deine Rechte als Mieter durchzusetzen.
Kostenlos testen