Kündigung

Was ist eine Verwertungskündigung?

Der Vermieter kann kündigen, wenn er durch das Mietverhältnis an einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des Grundstücks gehindert wird (z.B. Abriss und Neubau). Die Hürden sind hoch: Der Vermieter muss erhebliche wirtschaftliche Nachteile nachweisen. Bloße Gewinnmaximierung reicht nicht.

Rechtliche Grundlage: § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Rechtliche Grundlage: § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Verwertungskündigung abriss neubau

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