Einzug & Auszug
Darf ich Wände farbig streichen?
Ja, während der Mietzeit dürfen Sie die Wände beliebig streichen. Bei Auszug müssen Sie aber in der Regel neutral (helle, dezente Farben) streichen, wenn eine wirksame Schönheitsreparaturklausel existiert. Knallige Farben müssen überstrichen werden.
wandfarbe streichen auszug neutral
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