Rechte & Pflichten
Darf ich untervermieten?
Sie brauchen die Erlaubnis des Vermieters. Bei berechtigtem Interesse (finanzielle Gründe, Auslandsaufenthalt) muss der Vermieter die Erlaubnis erteilen. Er darf einen Untermietzuschlag verlangen.
Rechtliche Grundlage: § 540, 553 BGB
Rechtliche Grundlage: § 540, 553 BGB
untermiete erlaubnis zuschlag
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