Rechte & Pflichten

Darf ich untervermieten?

Sie brauchen die Erlaubnis des Vermieters. Bei berechtigtem Interesse (finanzielle Gründe, Auslandsaufenthalt) muss der Vermieter die Erlaubnis erteilen. Er darf einen Untermietzuschlag verlangen.

Rechtliche Grundlage: § 540, 553 BGB

Rechtliche Grundlage: § 540, 553 BGB

untermiete erlaubnis zuschlag

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