Kaution
Darf der Vermieter die Kaution für Schäden einbehalten?
Nur für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, und nur wenn diese nicht verjährt sind (6 Monate nach Rückgabe). Normale Abnutzung (Bohrlöcher, Laufspuren im Teppich) muss der Vermieter selbst tragen.
Rechtliche Grundlage: § 548 BGB
Rechtliche Grundlage: § 548 BGB
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